Illegale Greifvogelverfolgung
Trotz des gesetzlichen Schutzes gibt es leider immer wieder Meldungen über illegale Greifvogelverfolgung.
Abschuss, Fang mit diversen Fallenarten, Vergiftung mit Köderfleisch, gezieltes Fällen von Horstbäumen oder das Erschlagen eines Greifvogels.
So schlimm die Thematik an sich schon ist, so ist die Spitze des Eisberges noch nicht erreicht. Es kommt noch viel schlimmer, denn es werden nicht nur Greifvögeln nachgestellt, sondern auch Eulen! Der Uhu (Bubo bubo) verbreitet sich immer mehr in unserer Region. Wir freuen uns über diese Entwicklung, so war der Uhu vor ein paar Jahren nicht so häufig präsent. Ein klarer Anstieg ist bei dieser Art zu verzeichnen.
Da der Uhu aufgrund seiner Körpergröße und Lebensweise bei der Wahl der Beutetiere nicht wählerisch ist, wird er mittlerweile auch gezielt abgeschossen (Nahrungskonkurrent).
TOTSCHLAG EINES FALKENS:
Hier sind wir uns sehr sicher, bei diesem Tod des Wanderfalkens hat der Mensch nachgeholfen. Seine Verletzungen und der Fundort sprachen absolut nicht für einen natürlichen Tod. Daher haben wir den Vogel auch einer Röntgenuntersuchung zugeführt, da vor allem die blutige Rückenpartie sehr auffiel und absolut nicht passte.
Hier hat jemand nachgeholfen, das ist offensichtlich.
Greifvogel Abschuss:
November 2016 Habicht-Abschuss
Leider sind Habichte häufiger nicht gerne gesehen, da sie auch immer wieder mal bei privaten Geflügelhaltungen "zuschlagen". Wobei Habichte lediglich die einfache Beute erkannt haben (z. B. Hühnerhaltung, Taubenhaltung) und er ohne großen Aufwand seinen Hunger stillen kann. Manch Habicht hat schon wie auf einem Trampolin auf Sittich-Außenvolieren o. ä. alle Vögel mit diversen Angriffen buchstäblich verrückt gemacht. So kann er manchmal sogar durch das Gitter greifen und die vermeintlich sicher untergebrachten Vögel tödlich verletzten.
Dennoch hat er genauso ein Recht zum Leben, wie alle anderen Tiere in der Natur. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass speziell dieser Greifvogelart durch Menschen nachgestellt wird. Folgender junge Habichtsterzel hatte Glück im Unglück, er wurde wie eine Röntgenaufnahme zeigte am Flügel angeschossen. Eine medizinische Versorgung war möglich und der Vogel konnte wieder erfolgreich in die Wildbahn frei gelassen werden.
So hat jemand nachgeholfen, das ist offensichtlich.
Greifvogel Abschuss:
November 2016 Habicht-Abschuss
Leider sind Habichte häufiger nicht gerne gesehen, da sie auch immer wieder mal bei privaten Geflügelhaltungen "zuschlagen". Wobei Habichte lediglich die einfache Beute erkannt haben (z. B. Hühnerhaltung, Taubenhaltung) und er ohne großen Aufwand seinen Hunger stillen kann. Manch Habicht hat schon wie auf einem Trampolin auf Sittich-Außenvolieren o. ä. alle Vögel mit diversen Angriffen buchstäblich verrückt gemacht. So kann er manchmal sogar durch das Gitter greifen und die vermeintlich sicher untergebrachten Vögel tödlich verletzten.
Dennoch hat er genauso ein Recht zum Leben, wie alle anderen Tiere in der Natur. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass speziell dieser Greifvogelart durch Menschen nachgestellt wird. Folgender junge Habichtsterzel hatte Glück im Unglück, er wurde wie eine Röntgenaufnahme zeigte am Flügel angeschossen. Eine medizinische Versorgung war möglich und der Vogel konnte wieder erfolgreich in die Wildbahn frei gelassen werden.
DER Fang durch Fallen
Die Verfolgung richtet sich in erster Linie gegen Greifvogelarten wie Habicht, Sperber, Mäusebussard und den Milan. Besonders der Habicht ist das Hauptziel illegaler Nachstellung durch Brieftauben- und Hühnerhalter. Es ist sicherlich mehr als ärgerlich, wenn der Habicht wertvolle Brieftauben tötet oder in der Hühnerfarm Schaden anrichtet. Trotzdem hat er seinen Platz in der Natur und ein Recht zu leben. Habichte werden oft gezielt mit einer lebenden Locktaube mittels Habichtfangkorb gefangen. Die Benutzung solcher Fallen ist strafbar. Manch Habicht oder Sperber, der gerade ein Beutetier geschlagen hat und sich daran satt frißt, verliert häufiger den Fluchtreflex. Dies hat schon einigen Tieren das Leben gekostet, da sie dann beim Fressen erschlagen wurden.
Weiter kann es zum Fang von Greifvögeln mittels Schlagfallen kommen.
Schlagfallenverletzungen:
Besonders auffällig sind z. B. stumpf durchgeschlagene Mittelfüße oder mehrere fehlende Fußglieder.
Fundort dieses Turmfalken in Mönchengladbach-Rheindahlen an der Straße Grießbarth.
Auf dem Röntgenbild ist ein deutlicher Humerusdurchschuss (Oberarmflügel) zu sehen, sowie das Geschoss im Thorax (Brustkorb).
Bei diesem Baumfalken ist die Tat besonders traurig. Ob es sich hier um eine Verwechslung mit einem anderen Vogel handelte, bleibt ungewiss. Der Fundort dieses Baumfalkens war in Tönisvorst (Kreis Viersen). Es wurde mit einem Diabolo aus einem Luftgewehr geschossen. Das Schießen mit dem Luftgewehr auf Tiere ist nicht erlaubt und verstößt gegen das Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz.
Auf dieses Sperberweibchen oben wurde mit Schrot geschossen. Der Flügel wurde zerschossen, das Tier dadurch lebensgefährlich verletzt. Der Greifvogel musste mit dieser schweren Verletzung von seinem Leid erlöst werden. Der Fundort dieses Sperbers war in Grevenbroich/Ramrath (Kreis Neuss) auf dem Feld.
Zerstörung der Horstbäume
Eine eher unauffällige Greifvogelverfolgung stellt das absichtliche Fällen derer Horstbäume dar. Einige Greifvögel kommen jedes Jahr immer wieder zu ihrem erbauten Horst zurück, um zu brüten. Das Fällen von Horstbäumen ist gesetzlich ohne Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt. Dennoch werden insbesondere in der Winterzeit und im Frühjahr noch mal schnell ein paar Bäume gefällt.
Ich selbst war auch schon bei Horstbaumzählungen dabei und konnte auch bei der offensichtlichen Markierung der Bäume Zeuge werden. Das Übersehen eines markierten Horstbaumes ist bei der Fällung schier unmöglich.
Eine besondere Dreistigkeit besaßen die Leute, die den gekennzeichneten Horstbaum auch noch haben liegen lassen. Und wieder ein Rotmilan-Horst zerstört!!
Wenn Sie beim Spaziergang gefällte Bäume liegen sehen, schauen Sie doch bitte mal genauer hin! Hier handelt es sich um eine Straftat.
Jäger und Falkner fordern schärfere Strafverfolgung für Nestzerstörung
GREIFVÖGEL UND JAGDRECHT
Bemerkung von uns:
Leider wurden die Greifvögel in Nordrhein-Westfalen aus dem Jagdrecht genommen. Zuvor war es so geregelt, dass Greifvögel unter das Jagdrecht fielen, aber alle Arten der ganzjährigen Schonzeit unterlagen. Also nicht abgeschossen werden durften. Wir bedauern es sehr, dass diese Arten nicht mehr dem Jagdrecht unterliegen, denn der höhere Schutzstatus der Vögel wird somit zu nichte gemacht. Wer Greifvögel töten möchte, der befolgt sowieso keine gesetzlichen Regeln. Wird aber eine Straftat aufgedeckt und der Täter bekannt, wären die Strafen speziell für die Tätergruppe Jagdausübungsberechtigte wesentlich empfindlicher gewesen, da es ja dann zu einem Verstoß bzw. Jagdwilderei gekommen wäre. Für die Greifvögel ist es also kein Gewinn, dass sie aus dem Jagdrecht genommen wurden. Des Weiteren gilt aber auch, dass sich kein Jagdausübungsberechtigter bei dieser Regelung einen toten Greifvogel in seinem eigenen Revier aneignen darf (z. B. ein Verkehrsopfer). Zur Aneignung geschützter Vogelarten, die nicht unter das Jagdrecht fallen, benötigt man nun spezielle Ausnahmegenehmigungen.
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